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Besondere Lernleistung
Die Grundlage der nachfolgenden Information sind §2 und §11 der Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOFAK), die ergänzenden Bestimmungen zur AVO-GOFAK sowie der Aufsatz „Die besondere Lernleistung in der Abiturprüfung – Hinweise und Empfehlungen für Schulen“, erschienen im Schulverwaltungsblatt 1998, S. 333.
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was ist eine bes- Lernleistung (138 kB) |