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Stadt- und Regionselternrat
Jeweils 1 Mitglied und ein(e) StellvertreterIn vertreten den Schulelternrat im Kreis- und Regionselternrat. Der Stadtelternrat berät Themen, die für die Schulen des Stadtgebietes von besonderer Bedeutung sind. Der Stadtelternrat nimmt Stellung zu Entscheidungen und Vorschlägen der Schulträger und der Schulbehörde. Vertreter und Vertreterinnen des Stadtelternrates nehmen an den Schulausschusssitzungen der Gemeinde/Stadt teil, in dem sie Rede-, Antrags-, Informations- und Stimmrecht besitzen. Der Regionselternrat ist unser direkte Draht zur Schulbehörde. Der Regionselternrat ist ein Gremium, in dem schulische Themen besprochen und Informationen ausgetauscht werden. Beschlüsse und Vorschläge werden ggf. an den Landeselternrat und das Kultusministerium weitergeleitet. Aufgaben und Rechtliche Grundlagen im § 97-99 NSchG.
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