Die Möglichkeit zur Befreiung vom Präsenzunterricht wird mit dem heutigen Ministerbrief (siehe Anhang) auf die gesamte kommende Woche (ab 14.12.20) erweitert.
Schicken Sie dafür möglichst zeitnahe eine E-Mail an die Klassenlehrkraft oder die Tutorin/den Tutor. Geben Sie dort auf jeden Fall an, ab wann sie eine Befreiung wünschen.
Die Befreiung vom Präsenzunterricht ist keine Aussetzung der Schulpflicht.
Es findet an diesen Tagen ein Lernen und Arbeiten von zu Hause statt.
Im konkreten Fall wird es so sein, dass Klassenarbeiten/Klausuren in der Schule geschrieben oder sonstige Prüfungen durchgeführt werden können. Diese gilt auch für Nachschreibtermine. Die jeweilige Lehrkraft wird die Schülerinnen und Schüler zeitnah informieren, ob dies der Fall ist.
Nachtrag vom 14.12.20:
Nach den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz gibt es zwei Ergänzungen:
- Es ergeht der Appell an alle, möglichst zu Hause zu bleiben und sich abzumelden.
- Klassenarbeiten, Klausuren und Prüfungen, die am Mittwoch, Donnerstag oder Freitag geplant waren, werden verschoben oder - nach Möglichkeit - abgesagt.