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Gesamtkonferenz
Die Gesamtkonferenz setzt sich aus Lehrer und Elternvertreter des Schulelternrates (zurzeit 18 Eltern) zusammen. In der Gesamtkonferenz wirken die Lehrer und Eltern der Schule in pädagogischen Angelegenheiten zusammen. Die Gesamtkonferenz entscheidet z.B. über das Schulprogramm, über die Schulordnung, über Grundsätze für Leistungsbewertung, Beurteilung, Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung, Unterrichtsverteilung und Stundenpläne. Sie bereitet Entscheidungen zur Vorlage in den Schulvorstand vor. Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet die Gesamtkonferenz über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule. Die Gesamtkonferenz kommt mehrmals jährlich (ca. 3- bis 4-mal) zusammen. Aufgaben und Rechtliche Grundlagen im § 34 NSchG.
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